Beglaubigte Übersetzung Certified Translation
Übersetzung, deren Korrektheit und Übereinstimmung mit dem Ausgangstext von einem Übersetzer, der vom Landgericht dazu ermächtigt wurde, bestätigt wurde.
Solche Beglaubigungen sind in der Regel zur Vorlage bei Behörden im In- und Ausland notwendig, um beispielsweise Scheidungsurteile, Testamente, Abschlüsse, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden anerkennen zu lassen oder um Handelsregisterein-tragungen vornehmen zu können.
Es gibt keine bundeseinheitliche Bezeichnung für Übersetzer, die die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung beglaubigen dürfen. Die Ermächtigung bzw. Vereidigung ist jedoch bundesweit gültig. Gebräuchlich sind in verschiedenen Bundesländern unter anderem die Bezeichnungen: ermächtigt, vereidigt, öffentlich bestellt oder beeidigt.
Bestätigt wird nur die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung, nicht die Übereinstimmung einer Ablichtung mit dem Original oder die Echtheit einer Unterschrift.
Wenn Sie eine beglaubigte Ablichtung/Abschrift/Kopie einer Urkunde benötigen, müssen Sie zu der entsprechenden Stelle gehen, die dazu befugt ist, z. B. zu einem Notar oder zu einem Gericht.
Ermächtigter, vereidigter, beeidigter Übersetzer Sworn Translator
Ein Übersetzer, der einen Eid abgelegt hat und somit beglaubigte Übersetzungen anfertigen darf
Staatlich geprüfter Übersetzer Accredited translator (UK) Certified translator (US)
Ist ein Übersetzer, der eine Übersetzerprüfung an einem staatlichen Prüfungsamt absolviert hat.
Staatlich anerkannter Übersetzer (Kein Äquivalent der Anerkennung im anglophonen Sprachraum)
Ein Übersetzer, der eine staatlich anerkannte Übersetzer- bzw. Dolmetscherprüfung an einer Schule oder IHK (Industrie- und Handelskammer) absolviert hat.
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